Webshop-Überprüfung
Die rechtlichen Anforderungen an einen Online-Shop sind sehr umfassend. Fur Laien ist es nahezu unmöglich, alle einschlägigen Vorschriften zu beachten und umzusetzen - es drohen dann teure Abmahnungen und Auseinandersetzungen
Shop-Prüfung zum Pauschalpreis
Wir überprüfen Ihr Online-Angebot anhand der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Dazu führen wir eine Testbestellung durch und ermitteln anhand umfassender Checklisten, ob in Ihrem Online-Shop alle Informationspflichten beachtet werden. Sie erhalten von uns anschliessend einen ausführlichen Prüfbericht mit Hinweisen, den wir telefonisch mit Ihnen besprechen.
Nachdem Sie dann die erforderlichen Änderungen vorgenommen haben, führen wir eine Nachprüfung durch.
Folgende Pauschalpakete bieten wir an.
Website-Check (Basis)
Ihre Internetseite (ohne Online-Shop) wird anhand nachstehender Kriterien überprüft:
- Erfüllung der allgemeinen Informationspflichten gem. § 5 TMG
- Erfüllung der besonderen Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen gem. § 6 TMG
- Erfüllung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312e BGB
- Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten gem. § 13 TMG
Website-Check (Shop)
Ihre Internetseite bzw. Online-Shop wird anhand nachstehender Kriterien überprüft:
- Erfüllung der allgemeinen Informationspflichten gem. § 5 TMG
- Erfüllung der besonderen Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen gem. § 6 TMG
- Erfüllung der Informationspflichten im Fernabsatz gem. § 312c Abs.1 BGB iVm. § 240 EGBGB iVm. § 1 BGB InfoVO
- Erfüllung der Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gem. § 312e BGB
- Rechtskonformität der Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften
- Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten gem. § 13 TMG
- Rechtskonforme Preisangaben gem. PAngVO
Kosten
Die entstehenden Kosten hängen von Komplexität und Einsatzzweck Ihrer Webpräsenz an. Bitte rufen Sie uns an, wir erstellen Ihnen dann gerne ein Pauschalangebot - selbstverständlich entstehen Ihnen erst Kosten, wenn Sie uns den Auftrag dann erteilen.

