Urheberrecht
Das Urheberrecht birgt enorme Tücken: die Beauftragung einer Werbeagentur, eines Programmierers oder eines Fotografen führt noch lange nicht dazu, daß dem Auftraggeber dann mit Bezahlung auch das Arbeitsergebnis "gehört".
Wird nämlich keine Regelung getroffen, dann entsteht nur ein einfaches Nutzungsrecht, d.h. Sie dürfen das gelieferte Arbeitsergebnis tatsächlich nur be-nutzen. Jede Änderung (zB Ergänzung, Übersetzung, Anpassung) oder Verwertung (z.B. Verkauf, Vervielfältigung) ist nicht erlaubt und muß grundsätzlich nochmals bezahlt werden.
Haftung für Mitarbeiter !
Besonders tückisch: das Unternehmen haftet grundsätzlich für seine Mitarbeiter. Wenn also am Arbeitsplatz illegal Musik "getauscht" wird oder sonstige Rechtsverletzungen begangen werden, dann muß der Arbeitgeber zunächst hierfür einstehen bzw. für die entstandenen Kosten und Schäden aufkommen.
Wir helfen bei
- Abwehr von Abmahnungen / Klagen
- Abwehr von Schadensersatzforderungen
- Verteidigung Ihrer Schutzrechte
- Erstellung/Prüfung von Lizenzverträgen
- Verteidigung im Strafverfahren (Urheberrecht)
Wir helfen Ihnen bei allen anfallenden Fragen - sei es die Abwehr von Abmahnungen, die Durchsetzung Ihrer Rechte oder die Erstellung von passenden Lizenzverträgen
