Markenrecht, Kennzeichenrecht, Namensrecht
Das Namens- und Kennzeichenrecht birgt erhebliche Fallstricke für alle, die im Internet tätig sind - oder ein neues Unternehmen gründen.
Bei der Registrierung einer Internetdomain oder der Wahl eines Firmennamens ist nämlich dringend zu beachten, daß der gewählte Name nicht mit einem bereits bestehenden Recht kollidiert. Es reicht hierbei nicht aus, wenn man zuvor (nur) prüft, ob jemand anderes diesen Namen bereits verwendet. Denn für eine Rechtsverletzung genügt bereits eine gewisse Ähnlichkeit, sofern diese zu einer Verwechslungsgefahr führen kann.
Die Bewertung und Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr ist von einem Laien kaum zu bewerkstelligen und enorm risikobehaftet. Im Falle eines Rechtsstreits drohen fast immer Kosten im deutlich vierstelligen Bereich - eine spezialisierte juristische Beratung ist daher unbedingt erforderlich.
Wir helfen bei
- Abwehr von Abmahnungen / Klagen
- Abwehr von Schadensersatzforderungen
- Verteidigung Ihrer Namens-, Kennzeichen- und Markenrechte
- Erstellung/Prüfung von Markenlizenzverträgen
- Recherche/Prüfung auf entgegenstehende Rechte
- Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patentamt
- Namens- und Markensrecherche (vor Domainanmeldung oder Unternehmensgründung)
- Verteidigung im Strafverfahren (Markrenrecht)
