Anwaltliche Beratung auf Staatskosten ?!
Wer nur wenig Geld hat und auch über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, der muß meist dennoch nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten: in vielen Fällen kann nämlich staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Prozesskostenhilfe
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und das Geld knapp ist – beispielsweise bei Scheidung oder Unterhaltsforderungen – dann wird in vielen Fällen „Prozesskostenhilfe“ gewährt.
Der Staat übernimmt dann Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie
- aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten des Prozesses zu tragen
- und der Rechtsstreit hinreichende Aussicht auf Erfolg hat