Dienstleistungen
Hier finden Sie einen Überblick über unser Rechtsdienstleistungsangebot.
Vertretung bundesweit
Wir stehen unseren Mandanten bundesweit für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung zur Seite.
Hierbei sind wir - abgesehen vom Bundesgerichtshof, für den eine spezielle Anwaltschaft besteht - bei allen deutschen Gerichten vertretungsbefugt.
Erstberatung
Eine Erstberatung ist die in der Regel mündliche Beratung in einer Angelegenheit, bei der Sie sich nur über die Rechtslage informieren können, ohne dass aber weitere Schritte unternommen werden.
Sie können uns telefonisch unter 0711 7676 591 (Stuttgart) bzw. 07433 9675950 (Balingen) erreichen
Beispiel:
Ihr Arbeitgeber droht mit Kündigung und Sie möchten sich darüber informieren,wie Sie sich nun am Besten verhalten
Kosten:
Ein erstes Beratungsgespräch ohne weitere anwaltliche Tätigkeiten kostet Sie als Verbraucher/in zwischen 25,00 EURO und bis höchstens 190,00 EURO, zuzüglich angefallener Nebenkosten (z.B. nach Wunsch telefonischer Rückruf oder Beratung außerhalb der Kanzlei) und gesetzlicher MwSt.
Außergerichtliche Tätigkeit
Sämtliche Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, beispielsweise Korrespondenz mit dem Gegner, Vertretung gegenüber Dritten ( Behörden, Arbeitgeber, usw. ), Verhinderung von Prozessen durch außergerichtliche Erledigung ,Tätigkeit als Mediator und Schlichter
Beispiel:
Sie haben ein nach Ihrer Auffassung zu schlechtes Arbeitszeugnis erhalten.
Wir prüfen die Rechtslage und fordern den Arbeitgeber ggf. zur Nachbesserung bzw. Berichtigung auf.
Kosten:
Die Gebühren berechnen sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder nach dem tatsächlichen Stundenaufwand. Auf jeden Fall erhalten Sie vorab einen entsprechenden Kostenvoranschlag.
Vertretung im gerichtlichen Verfahren
Alle erforderlichen Tätigkeiten im jeweiligen Verfahren, beispielsweise Fertigung einer Klage, Terminswahrnehmung, Korrespondenz mit dem Mandanten
Beispiel:
Vertretung im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht
Kosten:
Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Sonstige Dienstleistungen
Mitwirkung als Referent an Vortragsveranstaltungen, bei Fortbildungen und Seminaren, in Assessment-Centern, Coaching,...
Beispiel:
Interne Schulung der Marketing- und Vertriebsabteilung zu den rechtlichen Anforderungen im Fernabsatzrecht
Kosten:
individuell nach Absprache



